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  Backtruss Showdesign
  I. Geltungsbereich
  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge 
  zwischen Benjamin Kuß, (im Folgenden: „ich“) und meinen Vertragspartnern 
  (Kunden) über die von mir angebotenen Leistungen. 
  Meine Leistungen umfassen Dienstleistungen, sowie Werkleistungen, die 
  Vermietung, und den Verkauf von Veranstaltungstechnik. Diese Leistungen 
  werden mit dem Kunden individuell vereinbart.
  II. Nebenabreden, Erklärungen und Anzeigen 
  1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Absprachen mit dem Kunden 
  (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in 
  jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen 
  ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. meine 
  schriftliche Bestätigung maßgebend. 
  2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den 
  Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind 
  schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform abzugeben. Gesetzliche 
  Formvorschriften bleiben unberührt, die Anforderung weiterer Nachweise 
  insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleibt 
  vorbehalten. 
  III Gesetzliche Regelungen 
  Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende 
  Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die 
  gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar 
  abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden 
  Es gelten ausschließlich meine AGB. Abweichende, entgegenstehende oder 
  ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur nach 
  ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Dieses Zustimmungserfordernis gilt 
  auch, wenn ich Leistungen erbringe und vorher von den AGB des Kunden in 
  Kenntnis gesetzt wurde.
  V. Allgemeines 
  1. Vertragsschluss 
  1.1 Meine Angebote, und Präsentationen sind freibleibend und 
  unverbindlich. Dies gilt auch, wenn ich dem Kunden Kataloge, technische 
  Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, 
  Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Leistungsbeschreibungen oder 
  Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habe, an denen ich 
  mir Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte. 
  1.2 Die Bestellung meiner Leistung durch den Kunden muss schriftlich 
  erfolgen. Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der 
  Bestellung nichts anderes ergibt, bin ich berechtigt, dieses Vertragsangebot 
  innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei mir anzunehmen oder 
  abzulehnen. 
  1.3 Meine Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch eine 
  Auftragsbestätigung) oder bei Kauf- oder Mietverträgen durch Lieferung der 
  Kauf- oder Mietsache oder sonst durch Beginn der Leistungserbringung an 
  den Kunden erklärt werden. 
  1.4 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung:
  Wird der Auftrag durch den Auftraggeber storniert, behalte ich mir vor die 
  bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu 
  stellen.
  Darüber hinaus gilt bei einer Absage folgende Staffelung:
  
  - bis 90 Tage vorher: 
  
  die Stornierung ist kostenfrei (mit Ausnahme der  
   
  
  
  entstandenen und durch mich nachzuweisenden Kosten).
  
  - 90 bis 30 Tage vorher: 
  
  30% der vereinbarten Auftragssumme können in 
   
  
  
  Rechnung gestellt werden.
  
  - 30 bis 3 Tage vorher:
  
  50% der vereinbarten Auftragssumme können in 
   
  
  
  Rechnung gestellt werden.
  
  - weniger als 3 Tage vorher:
  
  Die vereinbarte Auftragssumme kann in voller Höhe 
   
  
  
  berechnet werden.
  Der Zeitpunkt ist definiert durch den Auftragsbeginn einschließlich der 
  Anreisetage.
  2. Haftungsausschluss
  2.1 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden hafte ich nur 
  bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach 
  beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und 
  vertragstypischen Schäden.
  2.2 Der Kunde haftet gegenüber dem Dienstleister für alle durch ihn selbst, 
  Gäste oder Besucher der Veranstaltung am Equipment des Dienstleisters 
  verursachten Schäden. Für während der Veranstaltung auftretende 
  Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Kunde, soweit der 
  Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens 
  des Dienstleisters verursacht wurde. Falls der Dienstleister durch von ihm 
  nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, 
  Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim 
  Veranstalter, Stromausfall /-schwankungen u.a.) die vereinbarte Leistung 
  nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf einen Rücktritt vom 
  Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/ Minderung der vereinbarten 
  Gage. Der Kunde garantiert für die Sicherheit des Dienstleisters während der 
  Veranstaltung.
  3. Mitwirkungspflichten
  3.1 Der Kunde ist verpflichtet, meine Leistungserbringung durch 
  angemessene Mitwirkungshandlungen zu unterstützen, insbesondere mir die 
  für die vereinbarte Leistung wesentlichen Daten, Informationen und 
  Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. 
  3.2 Soweit der Kunde mir Daten, Informationen, Vorlagen oder sonstiges 
  Material zur Verwendung überlasst, versichert er, dass er zur Übergabe und 
  Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist. 
  3.3 Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich 
  meine Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so bin 
  ich berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich 
  Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. 
  4. Rechtswahl und Gerichtsstand 
  4.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Kunden 
  gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss 
  internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts. 
  4.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder 
  mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bergkamen. Ich bin jedoch in allen 
  Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung 
  gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am 
  allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche 
  Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben 
  unberührt. 
  VI. Vermietung 
  VI.1.1 Die Mietzeit wird schriftlich festgehalten. Sie beginnt zum 
  vereinbarten Zeitpunkt der Abholung und endet mit Rückgabe im Lager. 
  VI.1.2 Eine Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten 
  Rückgabetermin berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses. 
  VI.1.3 Wird der Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten 
  Mietzeit fortgesetzt, ist der Kunde verpflichtet mich darüber schriftlich zu 
  informieren. Die Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache führt nicht zu 
  einer Fortsetzung des Mietverhältnisses. § 545 BGB ist nicht anwendbar. Für 
  jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine 
  Nutzungsentschädigung in Höhe des pro Tag vereinbarten Mietzinses zu 
  entrichten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalte ich mir vor. 
  VI.2. Unterrichtungspflicht 
  VI.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, mir unverzüglich Störungen der Mietsache 
  mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann ich Schadenersatzansprüche 
  gegenüber dem Kunden geltend machen. 
  VI.2.2. Der Kunde unterrichtet mich unverzüglich über etwaige Änderungen, 
  die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere (i) 
  bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, (ii) bei 
  Änderungen der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung 
  oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, (iii) bei Insolvenz 
  oder Vergleichsanträgen über das Vermögen des Kunden sowie im Falle der 
  Liquidation des Geschäftsbetriebes des Kunden. 
  VI.2.3. Der Kunde ist verpflichtet, mir schriftlich Auskunft über den Einsatzort 
  der Mietsache zu erteilen. 
  VI.3. Untervermietung 
  VI.3.1. Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit meiner schriftlichen 
  Genehmigung gestattet. 
  VI.3.2. Das gemietete Material bleibt mein Eigentum. Es ist nicht gestattet, 
  das Material mit Rechten Dritter zu belasten. 
  VI.4. Gewährleistung und Haftung 
  VI.4.1. Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material 
  in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat. Für Verluste 
  oder Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß 
  entstanden sind, haftet der Kunde. Dies gilt auch für Beschädigungen durch 
  Zuschauer oder andere Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch 
  den Kunden oder dessen Beauftragte. 
  VI.4.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher 
  Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln der Höhe nach beschränkt auf 
  die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und 
  sind im Übrigen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt für Mietverträge folgendes: 
  a) Ich gewährleiste dem Kunden den technisch funktionsfähigen Zustand der 
  Mietsache. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen 
  Ausfall der Mietsache übernehme ich keine Haftung. 
  b) Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung 
  insbesondere für Mangelfolgeschäden wird nicht übernommen. Im Falle 
  schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch 
  mich kann der Kunde nur Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, 
  nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse 
  übernehme ich keine Haftung. 
  VI.5. Rückgabe der Mietgegenstände 
  VI.5.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und in einwandfreiem 
  Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Die Rückgabepflicht 
  betrifft auch defekte Mietgegenstände sowie verbrauchter Ersatzteile. 
  VI.5.2. Erst mit der Check-In Bestätigung der Mietgegenstände im Lager ist 
  die Rückgabe Abgeschlossen. Kosten für Reparaturen oder Aufwendige 
  Nachbereitungen infolge der Vermietung werden dem Kunden zusätzlich 
  berechnet.
   
  VI.6. Pflichten des Kunden während der Mietzeit 
  VI.6.1. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen 
  Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, 
  bedient und abgebaut werden. 
  VI.6.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Material zu versichern. Als Maßstab 
  hierfür gilt der Neuwert. Ein Versicherungsnachweis ist auf Verlangen 
  vorzuzeigen. 
  VI.6.3. Der Kunde garantiert eine stabile Stromversorgung. Schäden aufgrund 
  von Überspannung oder Unterbrechnungen (Besonders beim Betrieb an 
  mobilen Aggregaten) trägt der Kunde.
  VI.6.4. Dauermiete. 
  Ist Miet-Material mehr als 60 Tage beim Kunden (auch durch verspätete 
  Rückgabe) ist der Kunde für die Instandhaltung und Wartung selbst 
  verantwortlich. Über Termine für alle anfallenden gesetzlich 
  vorgeschriebenen Prüfungen informiere ich den Kunden auf Anfrage. Die 
  hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde selbst. Sind Prüffristen bei 
  Rückgabe einer Dauermiete versäumt worden werden die erforderlichen 
  Arbeiten auf Kosten des Kunden vorgenommen oder durch Subunternehmer 
  durchgeführt.
  VI.7. Besichtigungsrecht und Untersuchung der Mietgegenstände 
  Ich bin jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch 
  einen Beauftragten besichtigen zu lassen. 
  VII. Dienstleistungen 
  VII.1. Subunternehmer 
  Ich bin für die Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen zum Einsatz von 
  Subunternehmern berechtigt. 
  VIII. Zahlungsbedingungen 
  VIII.1. Es gilt das beim jeweiligen Projekt angegebene Zahlungsziel. Dieses ist 
  in der Regel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Ein gesondertes Zahlungsziel kann 
  vereinbart werden und muss schriftlich festgehalten werden. Ich bin auch 
  berechtigt, nur gegen Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu liefern.
  VIII.2. Werden Fristen versäumt beginnt das Mahnverfahren.
  Hat ein Kunde diesen Status erreicht, können Zukünftige Aufträge Ersatzlos 
  storniert werden.
  1. Mahnung: Zahlungserinnerung
  2. Mahnung: der Kunde fällt in den Neukunden-Status: Neue Projekte nur in 
  Vorkasse möglich
  3. Mahnung: 5€ Bearbeitungsgebühr werden in Rechnung gestellt und
  eine Mahngebühr in Höhe von 1% der Rechnungssumme wird berechnet.
  Nach der 3. Mahnung werden alle zukünftigen Aufträge ersatzlos storniert 
  und weitere rechtliche Schritte werden eingeleitet
  IX. Arbeitszeiten
  IX.1. Für Tätigkeiten, deren Anfangs- und Endzeit im Rahmen von 20.00 Uhr bis 
  06.00 Uhr liegen, wird ein Nachtschicht Zuschlag von 50% erhoben. Ob eine 
  Buchung dieser Vorschrift unterliegt, ist im Einzelnen zu klären.
  IX.2.  Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt: Eine Buchung mit 
  Tagespauschale (aber auch Pauschalleistung an fixem Datum) bezieht sich auf eine 
  Person für max. 10 Stunden inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Pause von 
  mindestens 45 Minuten, sowie An- und Abreise. 
  IX.3.  Eine Überstunde wird mit 10% des Pauschalpreises berechnet. Bei Häufung 
  der Überstunden muss die Vergütung im Einzelfall geklärt werden.
  IX.4.  Bei reinen Technikertätigkeiten ist der Mieter verpflichtet, ab einer Arbeitszeit 
  von 6 Std. dem Techniker vor Ort Verpflegung zur Verfügung zu stellen.
  Stand: 01.01.2022