backtruss Showdesign, 59192 Bergkamen info@backtruss.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen Benjamin Kuss – Veranstaltungstechnik - Backtruss Showdesign I. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Benjamin Kuß, (im Folgenden: „ich“) und meinen Vertragspartnern (Kunden) über die von mir angebotenen Leistungen. Meine Leistungen umfassen Dienstleistungen, sowie Werkleistungen, die Vermietung, und den Verkauf von Veranstaltungstechnik. Diese Leistungen werden mit dem Kunden individuell vereinbart. II. Nebenabreden, Erklärungen und Anzeigen 1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Absprachen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. meine schriftliche Bestätigung maßgebend. 2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt, die Anforderung weiterer Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleibt vorbehalten. III Gesetzliche Regelungen Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden Es gelten ausschließlich meine AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn ich Leistungen erbringe und vorher von den AGB des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde. V. Allgemeines 1. Vertragsschluss 1.1 Meine Angebote, und Präsentationen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn ich dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habe, an denen ich mir Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte. 1.2 Die Bestellung meiner Leistung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, bin ich berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei mir anzunehmen oder abzulehnen. 1.3 Meine Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder bei Kauf- oder Mietverträgen durch Lieferung der Kauf- oder Mietsache oder sonst durch Beginn der Leistungserbringung an den Kunden erklärt werden. 1.4 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung: Wird der Auftrag durch den Auftraggeber storniert, behalte ich mir vor die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus gilt bei einer Absage folgende Staffelung: - bis 90 Tage vorher: die Stornierung ist kostenfrei (mit Ausnahme der entstandenen und durch mich nachzuweisenden Kosten). - 90 bis 30 Tage vorher: 30% der vereinbarten Auftragssumme können in Rechnung gestellt werden. - 30 bis 3 Tage vorher: 50% der vereinbarten Auftragssumme können in Rechnung gestellt werden. - weniger als 3 Tage vorher: Die vereinbarte Auftragssumme kann in voller Höhe berechnet werden. Der Zeitpunkt ist definiert durch den Auftragsbeginn einschließlich der Anreisetage. 2. Haftungsausschluss 2.1 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden hafte ich nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 2.2 Der Kunde haftet gegenüber dem Dienstleister für alle durch ihn selbst, Gäste oder Besucher der Veranstaltung am Equipment des Dienstleisters verursachten Schäden. Für während der Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Dienstleisters verursacht wurde. Falls der Dienstleister durch von ihm nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall /-schwankungen u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/ Minderung der vereinbarten Gage. Der Kunde garantiert für die Sicherheit des Dienstleisters während der Veranstaltung. 3. Mitwirkungspflichten 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, meine Leistungserbringung durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu unterstützen, insbesondere mir die für die vereinbarte Leistung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. 3.2 Soweit der Kunde mir Daten, Informationen, Vorlagen oder sonstiges Material zur Verwendung überlasst, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist. 3.3 Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich meine Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so bin ich berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. 4. Rechtswahl und Gerichtsstand 4.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts. 4.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bergkamen. Ich bin jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. VI. Vermietung VI.1.1 Die Mietzeit wird schriftlich festgehalten. Sie beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung und endet mit Rückgabe im Lager. VI.1.2 Eine Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten Rückgabetermin berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses. VI.1.3 Wird der Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fortgesetzt, ist der Kunde verpflichtet mich darüber schriftlich zu informieren. Die Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache führt nicht zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses. § 545 BGB ist nicht anwendbar. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe des pro Tag vereinbarten Mietzinses zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalte ich mir vor. VI.2. Unterrichtungspflicht VI.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, mir unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann ich Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen. VI.2.2. Der Kunde unterrichtet mich unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere (i) bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, (ii) bei Änderungen der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, (iii) bei Insolvenz oder Vergleichsanträgen über das Vermögen des Kunden sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Kunden. VI.2.3. Der Kunde ist verpflichtet, mir schriftlich Auskunft über den Einsatzort der Mietsache zu erteilen. VI.3. Untervermietung VI.3.1. Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit meiner schriftlichen Genehmigung gestattet. VI.3.2. Das gemietete Material bleibt mein Eigentum. Es ist nicht gestattet, das Material mit Rechten Dritter zu belasten. VI.4. Gewährleistung und Haftung VI.4.1. Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat. Für Verluste oder Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Kunde. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer oder andere Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder dessen Beauftragte. VI.4.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und sind im Übrigen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt für Mietverträge folgendes: a) Ich gewährleiste dem Kunden den technisch funktionsfähigen Zustand der Mietsache. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Mietsache übernehme ich keine Haftung. b) Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung insbesondere für Mangelfolgeschäden wird nicht übernommen. Im Falle schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch mich kann der Kunde nur Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse übernehme ich keine Haftung. VI.5. Rückgabe der Mietgegenstände VI.5.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und in einwandfreiem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Die Rückgabepflicht betrifft auch defekte Mietgegenstände sowie verbrauchter Ersatzteile. VI.5.2. Erst mit der Check-In Bestätigung der Mietgegenstände im Lager ist die Rückgabe Abgeschlossen. Kosten für Reparaturen oder Aufwendige Nachbereitungen infolge der Vermietung werden dem Kunden zusätzlich berechnet. VI.6. Pflichten des Kunden während der Mietzeit VI.6.1. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. VI.6.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Material zu versichern. Als Maßstab hierfür gilt der Neuwert. Ein Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. VI.6.3. Der Kunde garantiert eine stabile Stromversorgung. Schäden aufgrund von Überspannung oder Unterbrechnungen (Besonders beim Betrieb an mobilen Aggregaten) trägt der Kunde. VI.6.4. Dauermiete. Ist Miet-Material mehr als 60 Tage beim Kunden (auch durch verspätete Rückgabe) ist der Kunde für die Instandhaltung und Wartung selbst verantwortlich. Über Termine für alle anfallenden gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen informiere ich den Kunden auf Anfrage. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde selbst. Sind Prüffristen bei Rückgabe einer Dauermiete versäumt worden werden die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorgenommen oder durch Subunternehmer durchgeführt. VI.7. Besichtigungsrecht und Untersuchung der Mietgegenstände Ich bin jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen. VII. Dienstleistungen VII.1. Subunternehmer Ich bin für die Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt. VIII. Zahlungsbedingungen VIII.1. Es gilt das beim jeweiligen Projekt angegebene Zahlungsziel. Dieses ist in der Regel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Ein gesondertes Zahlungsziel kann vereinbart werden und muss schriftlich festgehalten werden. Ich bin auch berechtigt, nur gegen Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu liefern. VIII.2. Werden Fristen versäumt beginnt das Mahnverfahren. Hat ein Kunde diesen Status erreicht, können Zukünftige Aufträge Ersatzlos storniert werden. 1. Mahnung: Zahlungserinnerung 2. Mahnung: der Kunde fällt in den Neukunden-Status: Neue Projekte nur in Vorkasse möglich 3. Mahnung: 5€ Mahngebühr je Mahnung werden in Rechnung gestellt. Nach der 3. Mahnung werden alle zukünftigen Aufträge ersatzlos storniert und weitere rechtliche Schritte werden eingeleitet. Außerdem können Verzugszinsen zum aktuellen Basiszinssatz zusätzlich zu den Mahngebühren berechnet werden. Stand: 15.04.2021
backtruss Showdesign, 59192 Bergkamen info@backtruss.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen Benjamin Kuss – Veranstaltungstechnik - Backtruss Showdesign I. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Benjamin Kuß, (im Folgenden: „ich“) und meinen Vertragspartnern (Kunden) über die von mir angebotenen Leistungen. Meine Leistungen umfassen Dienstleistungen, sowie Werkleistungen, die Vermietung, und den Verkauf von Veranstaltungstechnik. Diese Leistungen werden mit dem Kunden individuell vereinbart. II. Nebenabreden, Erklärungen und Anzeigen 1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Absprachen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. meine schriftliche Bestätigung maßgebend. 2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt, die Anforderung weiterer Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleibt vorbehalten. III Gesetzliche Regelungen Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden Es gelten ausschließlich meine AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn ich Leistungen erbringe und vorher von den AGB des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde. V. Allgemeines 1. Vertragsschluss 1.1 Meine Angebote, und Präsentationen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn ich dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habe, an denen ich mir Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte. 1.2 Die Bestellung meiner Leistung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, bin ich berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei mir anzunehmen oder abzulehnen. 1.3 Meine Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder bei Kauf- oder Mietverträgen durch Lieferung der Kauf- oder Mietsache oder sonst durch Beginn der Leistungserbringung an den Kunden erklärt werden. 1.4 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung: Wird der Auftrag durch den Auftraggeber storniert, behalte ich mir vor die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus gilt bei einer Absage folgende Staffelung: - bis 90 Tage vorher: die Stornierung ist kostenfrei (mit Ausnahme der entstandenen und durch mich nachzuweisenden Kosten). - 90 bis 30 Tage vorher: 30% der vereinbarten Auftragssumme können in Rechnung gestellt werden. - 30 bis 3 Tage vorher: 50% der vereinbarten Auftragssumme können in Rechnung gestellt werden. - weniger als 3 Tage vorher: Die vereinbarte Auftragssumme kann in voller Höhe berechnet werden. Der Zeitpunkt ist definiert durch den Auftragsbeginn einschließlich der Anreisetage. 2. Haftungsausschluss 2.1 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden hafte ich nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 2.2 Der Kunde haftet gegenüber dem Dienstleister für alle durch ihn selbst, Gäste oder Besucher der Veranstaltung am Equipment des Dienstleisters verursachten Schäden. Für während der Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Dienstleisters verursacht wurde. Falls der Dienstleister durch von ihm nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall /-schwankungen u.a.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/ Minderung der vereinbarten Gage. Der Kunde garantiert für die Sicherheit des Dienstleisters während der Veranstaltung. 3. Mitwirkungspflichten 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, meine Leistungserbringung durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu unterstützen, insbesondere mir die für die vereinbarte Leistung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. 3.2 Soweit der Kunde mir Daten, Informationen, Vorlagen oder sonstiges Material zur Verwendung überlasst, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist. 3.3 Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich meine Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so bin ich berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. 4. Rechtswahl und Gerichtsstand 4.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts. 4.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bergkamen. Ich bin jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. VI. Vermietung VI.1.1 Die Mietzeit wird schriftlich festgehalten. Sie beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung und endet mit Rückgabe im Lager. VI.1.2 Eine Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten Rückgabetermin berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses. VI.1.3 Wird der Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fortgesetzt, ist der Kunde verpflichtet mich darüber schriftlich zu informieren. Die Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache führt nicht zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses. § 545 BGB ist nicht anwendbar. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe des pro Tag vereinbarten Mietzinses zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalte ich mir vor. VI.2. Unterrichtungspflicht VI.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, mir unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann ich Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen. VI.2.2. Der Kunde unterrichtet mich unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere (i) bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, (ii) bei Änderungen der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, (iii) bei Insolvenz oder Vergleichsanträgen über das Vermögen des Kunden sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Kunden. VI.2.3. Der Kunde ist verpflichtet, mir schriftlich Auskunft über den Einsatzort der Mietsache zu erteilen. VI.3. Untervermietung VI.3.1. Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit meiner schriftlichen Genehmigung gestattet. VI.3.2. Das gemietete Material bleibt mein Eigentum. Es ist nicht gestattet, das Material mit Rechten Dritter zu belasten. VI.4. Gewährleistung und Haftung VI.4.1. Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat. Für Verluste oder Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Kunde. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer oder andere Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder dessen Beauftragte. VI.4.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und sind im Übrigen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt für Mietverträge folgendes: a) Ich gewährleiste dem Kunden den technisch funktionsfähigen Zustand der Mietsache. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Mietsache übernehme ich keine Haftung. b) Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung insbesondere für Mangelfolgeschäden wird nicht übernommen. Im Falle schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch mich kann der Kunde nur Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse übernehme ich keine Haftung. VI.5. Rückgabe der Mietgegenstände VI.5.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und in einwandfreiem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Die Rückgabepflicht betrifft auch defekte Mietgegenstände sowie verbrauchter Ersatzteile. VI.5.2. Erst mit der Check-In Bestätigung der Mietgegenstände im Lager ist die Rückgabe Abgeschlossen. Kosten für Reparaturen oder Aufwendige Nachbereitungen infolge der Vermietung werden dem Kunden zusätzlich berechnet. VI.6. Pflichten des Kunden während der Mietzeit VI.6.1. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. VI.6.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Material zu versichern. Als Maßstab hierfür gilt der Neuwert. Ein Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. VI.6.3. Der Kunde garantiert eine stabile Stromversorgung. Schäden aufgrund von Überspannung oder Unterbrechnungen (Besonders beim Betrieb an mobilen Aggregaten) trägt der Kunde. VI.6.4. Dauermiete. Ist Miet-Material mehr als 60 Tage beim Kunden (auch durch verspätete Rückgabe) ist der Kunde für die Instandhaltung und Wartung selbst verantwortlich. Über Termine für alle anfallenden gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen informiere ich den Kunden auf Anfrage. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde selbst. Sind Prüffristen bei Rückgabe einer Dauermiete versäumt worden werden die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorgenommen oder durch Subunternehmer durchgeführt. VI.7. Besichtigungsrecht und Untersuchung der Mietgegenstände Ich bin jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen. VII. Dienstleistungen VII.1. Subunternehmer Ich bin für die Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt. VIII. Zahlungsbedingungen VIII.1. Es gilt das beim jeweiligen Projekt angegebene Zahlungsziel. Dieses ist in der Regel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Ein gesondertes Zahlungsziel kann vereinbart werden und muss schriftlich festgehalten werden. Ich bin auch berechtigt, nur gegen Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu liefern. VIII.2. Werden Fristen versäumt beginnt das Mahnverfahren. Hat ein Kunde diesen Status erreicht, können Zukünftige Aufträge Ersatzlos storniert werden. 1. Mahnung: Zahlungserinnerung 2. Mahnung: der Kunde fällt in den Neukunden-Status: Neue Projekte nur in Vorkasse möglich 3. Mahnung: 5€ Mahngebühr je Mahnung werden in Rechnung gestellt. Nach der 3. Mahnung werden alle zukünftigen Aufträge ersatzlos storniert und weitere rechtliche Schritte werden eingeleitet. Außerdem können Verzugszinsen zum aktuellen Basiszinssatz zusätzlich zu den Mahngebühren berechnet werden. Stand: 15.04.2021