Allgemeine Geschäftsbedingungen Benjamin Kuss – Veranstaltungstechnik -
Backtruss Showdesign
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge
zwischen Benjamin Kuß, (im Folgenden: „ich“) und meinen Vertragspartnern
(Kunden) über die von mir angebotenen Leistungen.
Meine Leistungen umfassen Dienstleistungen, sowie Werkleistungen, die
Vermietung, und den Verkauf von Veranstaltungstechnik. Diese Leistungen
werden mit dem Kunden individuell vereinbart.
II. Nebenabreden, Erklärungen und Anzeigen
1. Im Einzelfall getroffene, individuelle Absprachen mit dem Kunden
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in
jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen
ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. meine
schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den
Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind
schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform abzugeben. Gesetzliche
Formvorschriften bleiben unberührt, die Anforderung weiterer Nachweise
insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleibt
vorbehalten.
III Gesetzliche Regelungen
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die
gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar
abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
Es gelten ausschließlich meine AGB. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Dieses Zustimmungserfordernis gilt
auch, wenn ich Leistungen erbringe und vorher von den AGB des Kunden in
Kenntnis gesetzt wurde.
V. Allgemeines
1. Vertragsschluss
1.1 Meine Angebote, und Präsentationen sind freibleibend und
unverbindlich. Dies gilt auch, wenn ich dem Kunden Kataloge, technische
Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen,
Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Leistungsbeschreibungen oder
Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habe, an denen ich
mir Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte.
1.2 Die Bestellung meiner Leistung durch den Kunden muss schriftlich
erfolgen. Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der
Bestellung nichts anderes ergibt, bin ich berechtigt, dieses Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei mir anzunehmen oder
abzulehnen.
1.3 Meine Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch eine
Auftragsbestätigung) oder bei Kauf- oder Mietverträgen durch Lieferung der
Kauf- oder Mietsache oder sonst durch Beginn der Leistungserbringung an
den Kunden erklärt werden.
1.4 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung:
Wird der Auftrag durch den Auftraggeber storniert, behalte ich mir vor die
bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu
stellen.
Darüber hinaus gilt bei einer Absage folgende Staffelung:
- bis 90 Tage vorher:
die Stornierung ist kostenfrei (mit Ausnahme der
entstandenen und durch mich nachzuweisenden Kosten).
- 90 bis 30 Tage vorher:
30% der vereinbarten Auftragssumme können in
Rechnung gestellt werden.
- 30 bis 3 Tage vorher:
50% der vereinbarten Auftragssumme können in
Rechnung gestellt werden.
- weniger als 3 Tage vorher:
Die vereinbarte Auftragssumme kann in voller Höhe
berechnet werden.
Der Zeitpunkt ist definiert durch den Auftragsbeginn einschließlich der
Anreisetage.
2. Haftungsausschluss
2.1 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden hafte ich nur
bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden.
2.2 Der Kunde haftet gegenüber dem Dienstleister für alle durch ihn selbst,
Gäste oder Besucher der Veranstaltung am Equipment des Dienstleisters
verursachten Schäden. Für während der Veranstaltung auftretende
Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Kunde, soweit der
Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens
des Dienstleisters verursacht wurde. Falls der Dienstleister durch von ihm
nicht zu vertretende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt,
Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim
Veranstalter, Stromausfall /-schwankungen u.a.) die vereinbarte Leistung
nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf einen Rücktritt vom
Vertrag, Schadensersatz oder Zurückhaltung/ Minderung der vereinbarten
Gage. Der Kunde garantiert für die Sicherheit des Dienstleisters während der
Veranstaltung.
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, meine Leistungserbringung durch
angemessene Mitwirkungshandlungen zu unterstützen, insbesondere mir die
für die vereinbarte Leistung wesentlichen Daten, Informationen und
Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
3.2 Soweit der Kunde mir Daten, Informationen, Vorlagen oder sonstiges
Material zur Verwendung überlasst, versichert er, dass er zur Übergabe und
Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist.
3.3 Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich
meine Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so bin
ich berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich
Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
4. Rechtswahl und Gerichtsstand
4.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Kunden
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts.
4.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bergkamen. Ich bin jedoch in allen
Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung
gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am
allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche
Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben
unberührt.
VI. Vermietung
VI.1.1 Die Mietzeit wird schriftlich festgehalten. Sie beginnt zum
vereinbarten Zeitpunkt der Abholung und endet mit Rückgabe im Lager.
VI.1.2 Eine Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten
Rückgabetermin berechtigt nicht zur Minderung des Mietzinses.
VI.1.3 Wird der Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten
Mietzeit fortgesetzt, ist der Kunde verpflichtet mich darüber schriftlich zu
informieren. Die Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache führt nicht zu
einer Fortsetzung des Mietverhältnisses. § 545 BGB ist nicht anwendbar. Für
jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine
Nutzungsentschädigung in Höhe des pro Tag vereinbarten Mietzinses zu
entrichten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalte ich mir vor.
VI.2. Unterrichtungspflicht
VI.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, mir unverzüglich Störungen der Mietsache
mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann ich Schadenersatzansprüche
gegenüber dem Kunden geltend machen.
VI.2.2. Der Kunde unterrichtet mich unverzüglich über etwaige Änderungen,
die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere (i)
bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, (ii) bei
Änderungen der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung
oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, (iii) bei Insolvenz
oder Vergleichsanträgen über das Vermögen des Kunden sowie im Falle der
Liquidation des Geschäftsbetriebes des Kunden.
VI.2.3. Der Kunde ist verpflichtet, mir schriftlich Auskunft über den Einsatzort
der Mietsache zu erteilen.
VI.3. Untervermietung
VI.3.1. Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit meiner schriftlichen
Genehmigung gestattet.
VI.3.2. Das gemietete Material bleibt mein Eigentum. Es ist nicht gestattet,
das Material mit Rechten Dritter zu belasten.
VI.4. Gewährleistung und Haftung
VI.4.1. Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material
in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat. Für Verluste
oder Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß
entstanden sind, haftet der Kunde. Dies gilt auch für Beschädigungen durch
Zuschauer oder andere Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch
den Kunden oder dessen Beauftragte.
VI.4.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln der Höhe nach beschränkt auf
die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und
sind im Übrigen ausgeschlossen. Im Übrigen gilt für Mietverträge folgendes:
a) Ich gewährleiste dem Kunden den technisch funktionsfähigen Zustand der
Mietsache. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen
Ausfall der Mietsache übernehme ich keine Haftung.
b) Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung
insbesondere für Mangelfolgeschäden wird nicht übernommen. Im Falle
schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch
mich kann der Kunde nur Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen,
nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse
übernehme ich keine Haftung.
VI.5. Rückgabe der Mietgegenstände
VI.5.1. Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und in einwandfreiem
Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Die Rückgabepflicht
betrifft auch defekte Mietgegenstände sowie verbrauchter Ersatzteile.
VI.5.2. Erst mit der Check-In Bestätigung der Mietgegenstände im Lager ist
die Rückgabe Abgeschlossen. Kosten für Reparaturen oder Aufwendige
Nachbereitungen infolge der Vermietung werden dem Kunden zusätzlich
berechnet.
VI.6. Pflichten des Kunden während der Mietzeit
VI.6.1. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen
Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt,
bedient und abgebaut werden.
VI.6.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Material zu versichern. Als Maßstab
hierfür gilt der Neuwert. Ein Versicherungsnachweis ist auf Verlangen
vorzuzeigen.
VI.6.3. Der Kunde garantiert eine stabile Stromversorgung. Schäden aufgrund
von Überspannung oder Unterbrechnungen (Besonders beim Betrieb an
mobilen Aggregaten) trägt der Kunde.
VI.6.4. Dauermiete.
Ist Miet-Material mehr als 60 Tage beim Kunden (auch durch verspätete
Rückgabe) ist der Kunde für die Instandhaltung und Wartung selbst
verantwortlich. Über Termine für alle anfallenden gesetzlich
vorgeschriebenen Prüfungen informiere ich den Kunden auf Anfrage. Die
hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde selbst. Sind Prüffristen bei
Rückgabe einer Dauermiete versäumt worden werden die erforderlichen
Arbeiten auf Kosten des Kunden vorgenommen oder durch Subunternehmer
durchgeführt.
VI.7. Besichtigungsrecht und Untersuchung der Mietgegenstände
Ich bin jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch
einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
VII. Dienstleistungen
VII.1. Subunternehmer
Ich bin für die Erfüllung von Dienstleistungsverpflichtungen zum Einsatz von
Subunternehmern berechtigt.
VIII. Zahlungsbedingungen
VIII.1. Es gilt das beim jeweiligen Projekt angegebene Zahlungsziel. Dieses ist
in der Regel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Ein gesondertes Zahlungsziel kann
vereinbart werden und muss schriftlich festgehalten werden. Ich bin auch
berechtigt, nur gegen Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu liefern.
VIII.2. Werden Fristen versäumt beginnt das Mahnverfahren.
Hat ein Kunde diesen Status erreicht, können Zukünftige Aufträge Ersatzlos
storniert werden.
1. Mahnung: Zahlungserinnerung
2. Mahnung: der Kunde fällt in den Neukunden-Status: Neue Projekte nur in
Vorkasse möglich
3. Mahnung: 5€ Mahngebühr je Mahnung werden in Rechnung gestellt.
Nach der 3. Mahnung werden alle zukünftigen Aufträge ersatzlos storniert
und weitere rechtliche Schritte werden eingeleitet. Außerdem können
Verzugszinsen zum aktuellen Basiszinssatz zusätzlich zu den Mahngebühren
berechnet werden.
Stand: 15.04.2021